|
München, 23.08.06 Ihre Anfrage: Reproduktionserlaubnis "Gesetz" von Paul Klee Sehr geehrter Herr Hillinger, heute kann ich Ihnen gute Nachrichten übermitteln: Der Eigentümer von Klees "Gesetz" ist prinzipiell mit der Reproduktion einverstanden, möchte jedoch vorab noch einige Detailfragen geklärt wissen. Könnten Sie uns bitte schriftlich mitteilen, wo und in welcher Form das Bild reproduziert werden soll (Art der Publikation, Größe, Auflage) und wo, d.h. an welcher Stelle in der Veröffentlichung diese erscheinen soll? Zudem bittet der Eigentümer, ihm Belegexemplare zukommen zu lassen. Wir werden die Informationen an den Eigentümer weiterleiten, der Ihnen daraufhin die Reproduktionserlaubnis erteilen wird. Er wird freundlicherweise keine Gebühren für die Reproduktion erheben. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Carla Schulz-Hoffmann Stellvertretende Generaldirektorin und verantwortliche Referentin der Pinakothek der Moderne |
|---|