München, 23.08.06







Ihre Anfrage: Reproduktionserlaubnis "Gesetz" von Paul Klee

Sehr geehrter Herr Hillinger,

heute kann ich Ihnen gute Nachrichten übermitteln: Der Eigentümer von Klees "Gesetz"
ist prinzipiell mit der Reproduktion einverstanden, möchte jedoch vorab noch einige Detailfragen geklärt wissen.
Könnten Sie uns bitte schriftlich mitteilen, wo und in welcher Form das Bild reproduziert werden soll
(Art der Publikation, Größe, Auflage) und wo, d.h. an welcher Stelle in der Veröffentlichung
diese erscheinen soll? Zudem bittet der Eigentümer, ihm Belegexemplare zukommen zu lassen.

Wir werden die Informationen an den Eigentümer weiterleiten, der Ihnen daraufhin die Reproduktionserlaubnis
erteilen wird. Er wird freundlicherweise keine Gebühren für die Reproduktion erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Carla Schulz-Hoffmann
Stellvertretende Generaldirektorin und
verantwortliche Referentin der Pinakothek der Moderne