Generalkonsul der Republik Ungarn

München, den 18. Dezember 2006

Sehr geehrter Herr Hillinger,

dankend habe ich Ihr Schreiben über das Projekt "Illustrierung der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" erhalten.

Es ist für mich eine große Ehre, zu dieser Initiative mit einigen Gedanken meinen Beitrag zu leisten.

Die persönliche Freiheit, und die Rechte des Einzelnen gegenüber der Macht waren immer grundsätzliche Fragen in Ungarn. Die Geschichte unseres Landes war durch Freiheitsbewegungen begleitet und geprägt.

Schon 1222 hatte sich der Adel das Widerstandsrecht gegenüber der königlichen Macht erkämpft. Die Goldene Bulle, in der dieser Kompromiss festgesetzt wurde, kann mit Recht mit der Magna Charta von England verglichen werden.

Diese Entwicklung wurde bedauerlicherweise nicht durch die Ausdehnung der Freiheitsrechte fortgesetzt; die Leibeigenschaft wurde verstärkt und blieb ein grundsätzliches Charakteristikum der ungarischen Gesellschaft bis zum 19. Jahrhundert.

Während der Jahrhunderte der Besetzung des Landes koinzidierte die Bewegung der Bauern gegen die Sklaverei mit dem Kampf gegen die Osmanen und Habsburgern - so verbanden sich in Ungarn die Bestrebungen um individuelle Freiheitsrechte und nationale Unabhängikeit.

Beide Ziele schienen erfüllt zu werden, als 1848 als Folge der Revolution in Pest die Abschaffung der Leibeigenschaft, die Gleichheit vor dem Gesetz und die modernen, bürgerlichen Freiheitsrechte gesetzlich festgelegt wurden.
Im nächsten Jahr wurde auch die Unabhängigkeit des Landes proklamiert, aber diese Ergebnisse hatten sich nicht als dauerhaft erwiesen - die Revolution und der Unabhängigkeitskampf wurden von den aliierten habsburgischen und zarisitschen Truppen niedergeschlagen.

Vor 50 Jahren wiederholte sich die Geschichte. Am 23. Oktober 1956 lehnte sich das ungarische Volk gegen die Diktatur, gegen das aufgezwungene sowjetische Regime, für die Freiheit und für die nationale Selbstbestimmung auf. Sie demonstrierten friedlich und wollten nicht auf die Barrikaden. Aber die Gewalt der Herrschenden ließ ihnen keine andere Wahl. Der Aufstand wurde von der sowjetischen Armee in Blut erstickt.

Nach so vielen und langen Kämpfen brachte das Ende der Jahrtausende für die Ungarn die gewänschte Freiheit mit. Als Ergebnis der friedlichen Wende 1989-1990 sichert jetzt die Verfassung der Republik Ungarn allen Bürgern die persönlichen Freiheitsrechte zu - ganz im Sinne der jahrtausendealten europäischen Werte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Mit freundlichen Grüßen,

Jozsef Kovacs