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1953-1957 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München. 1957 legt Roman Herzog die erste juristische Staatsprüfung ab. 1958 Promotion zum Dr. jur.in München mit dem Thema "Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention". 1958-1964 Wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität München. 1961 legt Roman Herzog die zweite juristische Staatsprüfung ab. 1964 Habilitation in München zum Thema "Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht". 1964/65 Privatdozent an der Universität München. |
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